Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Nachweistätigkeit/ Provisionsanspruch

Vertragsabschlüsse durch unsere direkte oder mitursächliche Nachweistätigkeit rechtfertigen den Anspruch auf Maklerprovision. Erfolgt der Abschluss des Vertrages, zu einem späteren Zeitpunkt und/oder zu anderen Bedingungen d.h. wird ein gemietetes Objekt später gekauft oder ein zum Kauf angebotenes Objekt gemietet oder im Wege einer Zwangsversteigerung erworben, ist der Provisionsanspruch ebenfalls gegeben.

Nach Abgabe eines Angebotes und/oder während aufgenommener Verhandlungen halten wir uns für den Auftraggeber und Angebotsempfänger ständig vermittlungsbereit.

§ 2 Provisionssätze

Die Maklerprovision entspricht den in Nordrhein-Westfalen üblichen Sätzen, ist fällig mit Vertragsabschluß und sofort zahlbar.

  1. Kauf und Verkauf von Grundbesitz, berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen: vom Käufer wie auch vom Verkäufer je 3%.
  2. Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, berechnet vom Vertragswert: vom Käufer wie auch vom Verkäufer je 3%.
  3. Erbbaurecht, berechnet vom Grundstückswert und bestehenden Aufbauten: vom Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten je 3%.
  4. Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks oder Objekts: vom Berechtigten 1%.
  5. Vermietung und Verpachtung, zahlbar vom Mieter oder Pächter.
  6. Bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren 2 Monatsmieten als Mindestgebühr.
  7. Bei einer Vertragsdauer von über 5 Jahren 3% des auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages entfallenden Mietzinses, höchstens jedoch aus der 10 – Jahres – Mietsumme, mindestens jedoch 2 Monatsmieten.
  8. Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlichen vereinbarten Dauer 1,5 Monatsmieten.Die vorgenannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die vorgenannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 3 Vorkenntnisse

Ist ein angebotenes Objekt bereits bekannt, so ist dies innerhalb von 10 Tagen nach Absendung des Angebotes, bzw. nach mündlicher oder telefonischer Information über das Objekt, schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung der Vorkenntnis nicht frist- und formgerecht, dann ist eine Berufung auf Vorkenntnis unzulässig. Die Maklerprovision ist dann auch bei Vorkenntnis fällig.

§ 4 Angebotsabgaben

Unsere Angebote sind nach Auskünften des Auftraggebers aufgestellt. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Wir können keine Gewähr für die Erreichung der wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele übernehmen. Jedes Angebot ist freibleibend und unverbindlich.

§ 5 Verbot der Weitergabe

Das Angebot ist für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe des Angebotes an Dritte, ohne unsere schriftliche Zustimmung, haftet der Empfänger des Angebotes für alle Schäden, die uns entstehen.

§ 6 Direkte Verhandlung/Auskunftspflicht

Wenn durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit die Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf uns Bezug zu nehmen und der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Auch für diesen Fall wird uns der Auftraggeber und Empfänger des Angebotes auf unser Verlangen den Vertragspartner bekanntgeben und uns ggf. eine Vertragsabschrift überlassen.

§ 7 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen Paderborn.

§ 8 Schlussbestimmungen

Sollten diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bestimmungen als Ganzes oder einzelner Teile nicht berührt, vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ergänzen, die den damit verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich ersetzt.